Fahrzeugklassen PKW

Klasse B
Kraftfahrzeugklassen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: AM und L
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder - mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Klasse B197
Kraftfahrzeugklassen
Prüfung mit Automatik und ohne Beschränkung mit einem Schaltwagen zu fahren.
Nach mindestens 10 Stunden mit einem KFZ mit Schaltgetriebe und einer 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer gibt es einen Nachweis für die Behörde, dass die Schaltkompetenz erfolgreich erworben wurde.
Die weitere Ausbildung und die Prüfung erfolgt mit einem Automatikauto.
Nach bestandener Prüfung kann man uneingeschränkt sowohl Schaltwagen als auch Automatikauto fahren.

Klasse B17
Kraftfahrzeugklassen

Klasse BE
Fahrzeugkombinationen
- Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse B notwendig
- Eingeschlossene Klassen: keine
- aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
- sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt
Fahrzeugklassen Zweirad
Klasse AM
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: keine
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
oder - einer max. Nennleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Krafträder
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
- die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen
Dreirädrige Kleinkrafträder
- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Hörigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
- einer max. Nennleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren;
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen (ohne die Masse der Batterie bei Elektrofahrzeugen)

Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: AM
- mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
- mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt

Klasse A
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg; 20 Jahre bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
- mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mindestalter: 21 Jahre
- mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder - einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW

Klasse MOFA
Einspurige Fahrräder
- Mindestalter: 15 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: keine
- einsitzig, mit Hilfsmotor
- mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
- einem Verbrennungsmotor bis 50 cm³ oder Elektromotor
Alex’s Fahrschule
Kontakt aufnehmen
Anmeldung Ingrid Ewerling
+49 (0) 151 12 62 93 98
Telefonische oder Online Anmeldung jederzeit möglich
Öffnungszeiten
Anmeldung Mo. und Do. von 18.00 Uhr bis 19:00 Uhr ┃ Unterricht von 19:00 Uhr 20:30 Uhr
Unterrichtsbeitritt jederzeit möglich!
Adresse Fahrschule
Preysingstr. 50
85283 Wolnzach
Praktische Prüfung
Jeden 2. Freitag
Treffpunkt an der Fahrschule